Winterschlaf verlängert!

04.06.2021

Die Auflagen durch die Bundesregierung und die dadurch entstehenden Umstände betreffend Gastronomie ab 10. Juni 2021 sind für die Art der Bewirtschaftung unser Burgruine nicht geeignet, einen reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb zu gewährleisten. So ist z.B.

  • ein Präventionskonzept erstellen
  • ein COVID-19-Beauftragter oder -Beauftragte zu ernennen
  • eine Registrierungspflicht der Gäste (Name, Telefonnummer, ggf. Email, Datum und Dauer des Aufenthaltes) vorgeschrieben. Diese Pflicht besteht auch im Außenbereich (Gastgarten).
  • die Einhaltung eines 1m-Mindestabstands zwischen Gäste- und Besuchergruppen in allgemein zugänglichen Bereichen der Burg und im Außenbereich zu gewährleisten. Eine Bewirtung von Gästen im Innenraum wäre auf Grund dieser Abstandsregelungen aus Platzgründen für gerade einmal ca. 20 Personen möglich.
  • das ständige Tragen einer MNS-Maske für Personal mit Kundenkontakt vorgeschrieben
  • eine ständige Kontrolle bzw. Nachreinigung der Sanitäranlagen vorgeschrieben
  • .........
Diese Liste wäre noch um viele Punkte weiterzuführen und ist den freiwilligen Helfern und Mitarbeitern, die den Betrieb der Burg aufrechterhalten, nicht zuzumuten.

So haben wir uns entschlossen, die Burg vorerst bis Ende Juni geschlossen zu halten und dann kurzfristig über eine Wiederöffnung zu entscheiden.

Aus heutiger Sicht bedeutet dies, dass die Öffnung der Burg voraussichtlich am

Freitag, dem 2. Juli 2021,

stattfinden wird.

Wir möchten euch ersuchen für unsere Entscheidung Verständnis aufzubringen und uns dafür zu entschuldigen.

Auch wir fiebern einem Wiedersehen auf der Burgruine Lichtenegg entgegen und freuen uns, wenn wir euch wieder begrüßen dürfen. Trotz Allem wünschen wir euch einen wunderschönen, erlebnisreichen, spannenden und unfallfreien Frühling und Sommer.